ERBSCHAFT
Die Rolle des Finanzamtes bei eine Erbschaft
Wenn Sie eine Immobilie oder andere Vermögenswerte erben bedeutet das zunächst einmal Schriftverkehr mit dem Finanzamt:
Sie müssen Ihre Erbschaft dem Finanzamt melden. Denn sämtliche Erbschaften in Deutschland unterliegen der Steuerpflicht.
Allerdings gibt es vor allem für Familienangehörige großzügige Freibeträge. Deshalb zahlen viele Erben keine oder nur eine geringe Erbschaftssteuer.
Trotzdem sind Sie als Erbe verpflichtet eine Mitteilung an das Finanzamt zu machen -auch wenn Sie davon ausgehen, dass der Wert des Erbes die Freibeträge nicht überschreitet und Sie keine Erbschaftssteuer bezahlen zu müssen.
Auch die Höhe der Erbschaft spielt bei der Meldepflicht keine Rolle.
1. Welches Finanzamt ist bei einer Erbschaft zuständig?
Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers und nicht das Finanzamt des Erben. Oft werden Erbschaften jedoch zentral erfasst und bearbeitet. Am besten fragen Sie bei ihrem Finanzamt nach, welche Stelle in ihrem Fall zuständig ist.
Wenn der Erblasser aus Baden-Württemberg ist, finden Sie die Online Formulare, das zuständige Finanzamt und weitere Erklärungen auf dem offiziellen Service-Portal der Finanzämter.
Die Wertermittlung für vererbte Immobilien erfolgt durch das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet. Deshalb kann es sein, dass Sie Schriftverkehr mit mehreren Finanzämtern führen müssen.
2. Warum muss ich als Erbe das Finanzamt benachrichtigen?
Jeder Todesfall wird von den Standesämtern an das Finanzamt gemeldet. Allerdings enthält diese Nachricht keine Hinweise darauf, ob der Verstorbene nennenswertes Vermögen vererbt hat.
Deshalb wartet das Finanzamt einige Zeit, ob Mitteilungen von Erben oder von dritter Seite eingehen.
In Erbfällen sind zum Beispiel Vermögensverwahrer und Versicherungsunternehmen zur Anzeige von in ihrem Besitz befindlichen Vermögen verpflichtet.
Erst aufgrund dieser Unterlagen kann das Finanzamt prüfen, ob das den Erben zugefallene Vermögen so hoch ist, dass nach Abzug aller Freibeträge eine Steuer fällig wird.
Wenn Sie das Erbe nicht melden, wäre das womöglich Steuerhinterziehung. Die Finanzbehörde kann noch Jahre später die Erbschaftsteuer einfordern und sogar ein Strafverfahren einleiten.
3. Wann muss ich die Erbschaft melden?
Sie haben 3 Monate Zeit das Finanzamt zu benachrichtigen nachdem Sie von Ihrem Erbe erfahren haben.
4. Welche Angaben benötigt das Finanzamt?
In vielen Fällen können Sie auf der Webseite des zuständigen Finanzamtes ein Online-Formular ausfüllen. Ansonsten reicht ein formloses Schreiben aus.
Die Mitteilung ans Finanzamt sollte folgende Punkte enthalten:
- Vorname und Familienname, Beruf, letzte Adresse des Erblassers und des Erwerbers
- Todestag und Sterbeort des Erblassers;
- Die Art (z.B. Einfamilienhaus, Wertpapiere) und Höhe des Erbes;
- Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge oder Vermächtnis;
- persönliches Verhältnis des Erben zum Erblasser wie Verwandtschaft, Schwägerschaft oder Dienstverhältnis;
- Frühere Zuwendungen des Erblassers wie z.B. eine Schenkung zu Lebzeiten (Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung)
5. Was passiert nach der Meldung an das Finanzamt?
Wenn das Finanzamt nach der Prüfung der Unterlagen davon ausgeht, dass vermutlich eine Erbschaftssteuer fällig wird, erhalten Sie eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung.
In der Regel schickt die Behörde Ihnen einen Vordruck zu, den Sie innerhalb von einer Frist von mindestens einem Monat zurückschicken müssen.
Diese Erbschaftssteuererklärung bildet die Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer. Eine Steuererklärung müssen Sie als Erbe aber grundsätzlich erst und nur dann abgeben, wenn Sie das Finanzamt dazu aufgefordert hat.
Je nach Erbschaftssteuerklasse und Erbanteil kann die Höhe der zu zahlenden Steuer bei den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft unterschiedlich sein. . Eine Erbengemeinschaft kann demnach keine gemeinsame Erbschaftssteuererklärung abgeben.
Zwischen dem Erbfall und der Zusendung des Steuerformulars vergeht in der Regel einige Zeit. Wenn das Finanzamt sich somit nicht sofort nach dem Erbfall meldet, heißt das nicht, dass keine Steuern zu zahlen sind. Vielmehr muss noch längere Zeit nach dem Erbfall mit einer Aufforderung gerechnet werden.
Das Finanzamt schickt Ihnen dann einen Erbschaftssteuerbescheid zu, aus dem sich ergibt, ob und wie viel Steuern bezahlt werden müssen. Gegen den Bescheid könnten Sie innerhalb von einem Monat Einspruch erheben.
Als nächstes sollten Sie sich um die Ausstellung eines Erbscheins kümmern. Was hierbei wichtig ist erfahren Sie im folgenden Kapitel.
Wenn Sie sich dafür interessieren, ob und wieviel Steuern Sie zahlen müssen finden Sie viele nützliche Infos in unserem Artikel Erbschaftssteuer und Freibeträge: Wichtige Tipps und Steuerfallen
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Über die Autorin
Iris Stephan
Inhaberin
Immobilienmaklerin
Wertermittlung
Iris Stephan ist seit über 15 Jahren als zertifizierte Immobilienmaklerin im Großraum Stuttgart tätig.
Ihr Tätigkeitsschwepunkt ist neben der Vermittlung von Wohnimmobilien das Schreiben verschiedener Beiträge für diesen Blog und als Expertin für namhafte Zeitungen.
Mit ihrer Leidenschaft für Immobilien und Architektur, ihrem großen Fachwissen und insbesondere ihrem Einfühlungsvermögen gelingt es ihr auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen. Damit am Ende alle zufrieden sind.