Wussten Sie, dass Sie nicht zwingend einen Erbschein brauchen? Auch wenn Sie eine Immobilie geerbt haben ist nicht immer ein Erbschein nötig.

Wenn Sie einen Erbschein beantragen müssen, ist es gut einige Dinge über den Erbschein zu wissen. Besonders, wenn eine Immobilie zum Erbe gehört. Dann klappt die Ausstellung schnell und reibungslos. Gegebenenfalls können Sie bei der Beantragung auch Geld sparen.  

In diesem Kapitel unseres Ratgebers beantworten wir daher die wichtigsten Fragen zum Erbschein. 

1. Was ist ein Erbschein?

Mit einem Erbschein können Sie gegenüber Behörden und Banken nachweisen, dass Sie der Erbe des Verstorbenen sind. Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes amtliches Dokument, das bestätigt, dass Sie Erbe geworden sind. Damit können Sie Ihre Erbenstellung gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden nachweisen. 

buying

Achtung: Wenn der Erbschein beantragt wird, gilt das Erbe als angenommen. Eine Ausschlagung ist dann nicht mehr möglich.

Was steht im Erbschein?

Wenn es mehrere Erben gibt, sind alle Mitglieder der Erbengemeinschaft aufgeführt und wie groß der jeweilige Erbanteil ist (Erbquote). Man spricht dann von einem gemeinschaftlichen Erbschein

Was der jeweilige Erbe erbt steht allerdings nicht im Erbschein. Es sind dort also keine Geldbeträge oder Gegenstände vermerkt. Auch die Höhe des Erbes oder ob der Erblasser Schulden hinterläßt wird nicht angeben. Zudem werden Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse und Auflagen ebenfalls nicht im Erbschein vermerkt. 

Lediglich Beschränkungen wie etwa die Anordnung einer Testamentsvollstreckung stehen im Erbschein.

2. Brauche ich einen Erbschein?

Weit verbreitet ist die Ansicht, dass stets nach Eintritt eines Erbfalls ein Erbschein benötigt wird, um die Erbenstellung nachzuweisen. Dem ist jedoch nicht so. 

Erbe wird man auch ohne Erbschein durch die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament. Um das Silberbesteck der Großmutter oder das Auto des Vaters zu erben, braucht niemand einen Erbschein. 

Sie benötigen nur dann einen Erbschein, wenn Sie gegenüber Institutionen beweisen müssen, dass Sie Erbe geworden sind. Das kann der Fall sein, wenn Bankguthaben, Bankschließfächer oder Immobilien im Erbe enthalten sind.

Allerdings muss nicht immer ein kostenpflichtiger Erbschein beantragt werden, um die Erbschaft nachzuweisen, wie das folgende Kapitel zeigt: 

3. Wie kann man die Erbschaft ohne Erbschein nachweisen?

Bei der Bank:

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Banken nicht in jedem Fall die Vorlage eines Erbscheines verlangen können (Urteil: 8. Oktober, XI ZR 401/12). Die Bank kann daher nicht mehr darauf pochen, dass laut ihrer AGB ein Erbschein vorgelegt werden muss. Das ist besonders wichtig, wenn Sie noch überlegen, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen sollten. Denn wenn Sie einen Erbschein beantragen nehmen Sie auch das Erbe an. 

Durch die Vorlage eines eröffneten notariellen Testaments, eines Erbvertrages oder einer notariellen Vollmacht sollten Sie zumindest eine Auskunft über die Vermögensverhältnisse bekommen.

Einige Banken erkennen auch ein privatschriftliches Testament in Verbindung mit dem Protokoll des Nachlassgerichts über die Testamentseröffnung an. 

Die Deutsche Kreditwirtschaft wies allerdings darauf hin, dass Banken in unklaren oder strittigen Fällen die Vorlage eines Erbscheins verlangen können. Das habe der BGH in einem Urteil aus dem Jahr 2005 anerkannt. 

Beim Grundbuchamt

1. Sie haben ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag

Für die Berichtigung des Grundbucheintrages reicht eine beglaubigte Abschrift eines notariellen Testaments bzw. des Erbvertrages mit der Eröffnungsniederschrift meist aus. Wichtig ist, dass die Erbenstellung eindeutig im Testament ausgewiesen ist. 

Dadurch können sich Erben den Umweg über einen -kostenpflichtigen- Erbschein für die Grundbuchberichtigung häufig sparen. Nur in selten Fällen fordert das Grundbuchamt trotz Vorlage eines notariellen Testamentes einen Erbschein. Und zwar immer dann, wenn berechtigte Zweifel an der Auslegung des Testamentes bestehen.  

2. Sie haben eine Vollmacht des Erblassers

Auch eine Vollmacht, die der Erblasser zu Lebzeiten ausgestellt hat, kann in besonderen Fällen ausreichen, um das Grundbuch berichtigen zu lassen. Wichtig ist, dass die Vollmacht notariell beurkundet wurde und über den Tod hinaus gültig ist. 

Kein finanzieller Vorteil durch eine Vollmacht

Allerdings treten Sie mit einer Vollmacht nicht als Erbe auf, sondern als dessen Bevollmächtigter auf. Das bedeutet laut einem Gerichtsbeschluss des OLG München dass für die Umschreibung des Grundbuches Kosten anfallen. Sie können dann nicht mehr die kostenfreie Umschreibung in Anspruch nehmen, die für Erben bis 2 Jahre nach dem Erbfall gilt. Außerdem müssen Sie bei einem Notar die dingliche Einigung (Auflassung) beurkunden lassen. Das kostet wiederum Notargebühren. 

Unterm Strich ist die Änderung des Grundbuches mit einer Vollmacht meistens nicht günstiger wie die Beantragung eines Erbscheines. Außerdem erkennen nicht alle Grundbuchämter eine Vollmacht an. Deshalb ist es in der Regel besser einen Erbschein zu beantragen.

3. Sie haben kein notarielles Testament, keinen Erbvertrag und keine Vollmacht

In diesem Fall müssen Sie in der Regel einen Erbschein beantragen. Wenn Sie den Erbschein aber lediglich brauchen um ein Grundstück bzw. eine Immobilie umschreiben zu lassen können Sie zumindest einige Kosten sparen.

4. Was kostet der Erbschein und wer muss die Kosten bezahlen?

buying

Je höher der Nachlasswert ist, desto höher sind auch die Kosten für den Erbschein.

In der Regel fallen für die Ausstellung eines Erbscheines zwei Gebühren an: Das Nachlassgericht verlangt eine Gebühr für die Erstellung des Erbscheines und nochmals die gleiche Gebühr für die Abgabe einer eidesstattliche Versicherung durch die Sie die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigen müssen.  

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe des Erbes und ist in der Kostenordnung festgelegt. 

Beispielsweise beträgt die Gebühr bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro laut Kostenordnung 273 Euro. Da diese Gebühr zweimal in Rechnung gestellt wird kostet der Erbschein dann insgesamt 546 Euro. 

Übersicht Kosten für den Erbschein

Wert des Nachlasses Kosten für den Erbschein
100.000 Euro546 Euro
200.000 Euro870 Euro
300.000 Euro1270 Euro
500.000 Euro1870 Euro

Die Kosten für den Erbschein berechnen

Sie können für eine Schätzung der Kosten für den Erbschein unseren Erbschein-Rechner benutzen.

Bitte beachten Sie hierbei, dass der Rechner die Kosten berechnet, wie sie bei der Beantragung beim Nachlassgericht entstehen. Wenn Sie den Erbschein bei einem Notar beantragen, kommen die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent (im zweiten Halbjahr 2020 sind es 16 Prozent) und die Auslagen des Notars hinzu. 

Wer muss die Kosten für den Erbschein bezahlen?

Derjenige, der einen Erbschein beantragt trägt auch die Kosten. Wenn Sie als Erbengemeinschaft zusammen einen Erbschein beantragen, muss jeder Erbe in Abhängigkeit von der Höhe seines Erbteils die Erbscheinkosten teilweise tragen. Wenn es drei Erben gibt und alle zu gleichen Teilen geerbt haben, bezahlt jeder Erbe also ein Drittel der Kosten.

buying

Die Kosten für den Erbschein sind im Rahmen der Erbfallkosten steuerlich absetzbar.

RECHNER:
Wie viel kostet der Erbschein?


?Bitte geben Sie hier den Nachlasswert abzüglich der Schulden des Erblassers an.

Erbschaftssteuer sowie Erbfallkosten, wie z.B. für die Beerdigung werden nicht abgezogen.

  • Wert des Nachlasses / der Erbimmobilie:
  • Bitte ziehen Sie vom Nachlasswert Schulden des Erblassers ab. Bei Immobilien bitte noch offene Grundschuld oder Hypothek abziehen.

    Bitte die Zahl ohne Punkt oder Komma eingeben

Euro




Jetzt berechnen



i Gebühren für die Erteilung des Erbscheins

  • Kosten für die Ausstellung in Euro



i Gebühren für die Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung

  • Eidesstattliche Versicherung in Euro



i Die Gesamtgebühr, die Sie für einen Erbschein beim Nachlassgericht bezahlen müssen.

  • Gesamtkosten für den Erbschein in Euro:

Datenschutz: Wie speichern die Zahlen, die Sie in den Rechner eingeben nicht. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der errechneten Gebühren.

5. Wie wird der Verkehrswert einer Erbimmobilie für den Erbschein festgelegt?

Vielleicht wird Sie das überraschen: Aber das Nachlassgericht ermittelt den Wert Ihrer Immobilie in der Regel nicht. Sondern das Gericht geht davon aus, dass Sie wissen, wie hoch der Wert Ihrer Erbimmobilie ist und wird Sie bei der Beantragung des Erbscheins danach fragen. 

Sie als Erbe oder Erbengemeinschaft haben sogar die Pflicht bei der Wertermittlung mitzuwirken:

Nach § 95 GNotKG 
 gilt nämlich folgendes:


Die Beteiligten sind verpflichtet, bei der Wertermittlung mitzuwirken. Sie haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben.
Kommen die Beteiligten ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, ist der Wert nach billigem Ermessen zu bestimmen.

Das bedeutet, nur wenn die Erben sich nicht um die Wertermittlung der Erbimmobilie kümmern, wird das Nachlassgericht irgendwann einen Wert nach seinem Ermessen festlegen. In diesem Fall müssen Sie nicht nur ewig auf den Erbschein warten, sondern zahlen am Ende meistens auch noch mehr für den Erbschein, da das Erbe zu hoch eingeschätzt wird. 

Schlauer ist es, wenn Sie uns als Immobilienmakler im Raum Stuttgart und Filderstadt beauftragen, den Wert Ihrer Immobilie zu bestimmen. Das geht schnell und kostenfrei innerhalb von 1 bis 3 Werktagen. Um den Verkehrswert zu bestimmen brauchen Sie keinen teuren Sachverständigen.

Berechnung des Verkehrswertes Ihrer Erbimmobilie für das Nachlassgericht

Autor

Iris Stephan
Wertermittlung

Unsere IHK-zertifizierte Expertin für Immobilienbewertung Frau Iris Stephan erstellt für Sie eine professionelle, schriftliche Bewertung Ihrer Immobile. Dabei berechnen wir für Sie sowohl den Verkehrswert für das Nachlassgericht, als auch den höchstmöglichen Verkaufspreis. Das sind zwei unterschiedliche Werte, denn Sie möchten ja nicht unnötig hohe Gebühren für den Erbschein bezahlen. 

Damit sind Sie dann sehr gut vorbereitet auf den Termin beim Nachlassgericht oder Notar. Erfahrungsgemäß akzeptieren die Nachlassgerichte den von uns ermittelten Wert problemlos, wenn Sie angeben, dass der Wert von unserem Immobilienmaklerbüro festgestellt wurde. 

Außerdem sollten Sie ohnehin den Wert der Erbimmobilie kennen um zu entscheiden, was mit ihr passieren soll, nicht wahr?

Wie viel ist Ihre Erbimmobilie wert?

Wir berechnen für Sie kostenlos und unverbindlich den aktuellen Marktwert für Ihre Erbimmobilie im Raum Stuttgart.

Damit Sie eine gute Entscheidung treffen!

Bewerten lassen

Reicht als Wertermittlung für einen Erbschein eine Online-Bewertung aus?

Viele Erben denken daran, Ihre Immobilie schnell mal online zu bewerten, um den Erbschein beantragen zu können. Ob das Nachlassgericht eine Online-Bewertung überhaupt akzeptiert liegt im Ermessen des Gerichtes. 

Online Bewertungen haben allerdings gleich 2 Haken, wenn es um die Beantragung eines Erbscheins für Ihre Immobilie geht:

1. Online Bewertungen sind für Verkäufer entwickelt worden und dazu da, den höchstmöglichen Verkaufspreis abzuschätzen. Dazu verwenden viele Anbieter die aktuellen Immobilienpreise auf den Portalen. Diese Portalpreise sind aber lediglich Angebotspreise. Wenn man die tatsächlichen Verkaufspreise des  Gutachterausschusses anschaut sieht man, dass die hohen Portalpreise in der Realität oft nicht erreicht werden.

Trotzdem werden auf den einschlägige Bewertungs-Webseiten weiterhin zum Teil sehr hohe Preise angezeigt. Schließlich möchten sich die Betreiber dieser Seiten einen Verkaufsauftrag sichern oder zumindest an Ihre Daten kommen. Oft werden Ihre Daten dann teuer weiterverkauft. 

Sie möchten aber natürlich nicht den höchstmöglichen Verkaufspreis bestimmen, wenn Sie einen Erbschein beantragen. Denn die Kosten sind ja umso höher, desto mehr die Immobilie wert ist. Also ist es besser durch einen Immobilienmakler einen moderaten Verkehrswert für das Nachlassgericht festlegen zu lassen.

2. Online-Bewertungen sind ziemlich ungenaue Durchschnittswerte, da sie nicht viele Daten erfassen.

Was heißt das für Ihre Immobilie?

Gerade wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, die nicht der „Durchschnittsimmobilie“ entspricht, ist der online ermittelte Wert meist viel zu hoch. Oft ist das Elternhaus schon ein bisschen in die Jahre gekommen und es wurde zuletzt nicht mehr so viel gemacht. Wir als Immobilienmakler können den Sanierungsbedarf abschätzen und das bei der Bewertung berücksichtigen, damit Sie für den Erbschein nicht zu hohe Gebühren zahlen.

Auch bei speziellen Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, bei Luxusimmobilien oder Immobilien, die durch Nießbrauch und Wohnrechte belastet sind, ist eine Online-Bewertung zu ungenau. 

Was ist zu beachten wenn die Erbimmobilie mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet ist?

Die Kosten des Erbscheines berechnen sich nach dem Wert des Nachlasses. Schulden des Erblassers wie eine Hypothek oder eine Grundschuld werden vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen.

Beispiel

Eine Eigentumswohnung hat einen Verkehrswert von 235.000 €, ist aber mit einer noch offenen Grundschuld von 100.000 € belastet. Der Wert der Immobilie beträgt dann nur noch 135.000 € und verursacht in diesem Fall eine Gerichtsgebühr von 327 €.

Für die eidesstattlichen Versicherung kommt dann in der Regel eine weitere Gebühr von 327 € hinzu. Insgesamt muss man in diesem Fall für den Erbschein dann 654 € bezahlen. 

Kosten sparen bei der Umschreibung des Grundbuches

Wenn der Erbschein nur dazu gebraucht wird, um eine Immobilie oder ein Grundstück umschreiben zu lassen kann man oft Kosten sparen. 

Wird dem Nachlassgericht gegenüber glaubhaft gemacht, dass der Erbschein nur zur Verfügung über Grundstücke gebraucht wird, werden die Gebühren nur nach dem Wert der im Grundbuch des Grundbuchamtes eingetragenen Grundstücke berechnet, über die aufgrund des Erbscheins verfügt werden kann.(§ 107 Abs. 3, Kostenordnung). 

Allerdings wird der Erbschein dann nicht den Erben übergeben, sondern mit einem entsprechenden Vermerk an das betreffende Grundbuchamt übersandt. Wenn Sie diesen Vorteil nutzen möchten, können Sie das direkt bei der Beantragung beim Nachlassgericht angeben. 

Erbschaft eines „geringwertigen Grundstücks

Eine weitere Möglichkeit Kosten zu sparen, gibt es wenn Sie ein sogenanntes „geringwertiges Grundstück“ geerbt haben. Darunter versteht man Grundstücke, die weniger als 3000 Euro wert sind.

Für ein solches Grundstück benötigen Sie in der Regel keinen Erbschein, wenn dieser  „nur mit unverhältnismäßigem Aufwand an Kosten oder Mühe möglich ist.“ (§ 35 Abs. 3 GBO).  Hier sind Sie demnach ein Stück weit auf den guten Willen des Grundbuchamtes angewiesen.

Allerdings kommen für diese Ausnahmeregelung allenfalls Äcker und Wiesen in nicht begehrten Lagen in Frage. 

6. Welche Arten gibt es bei einem Erbschein?

Die am häufigsten ausgestellten Erbscheine sind:

Alleinerbschein: Er wird ausgestellt, wenn es einen einzigen testamentarischen oder gesetzlichen Alleinerben gibt.

Gemeinschaftlicher Erbschein:  Eine Erbengemeinschaft kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Darin werden alle Miterben entsprechend ihrer Erbquote als Erben aufgeführt. Den Antrag auf die Ausstellung des Erbscheins kann ein Miterben oder alle gemeinsam stellen.

Teilerbschein: Er wird einzelnen Miterben ausgestellt, wenn nicht alle Miterben feststellbar sind, die restlichen Miterben aber eine Bescheinigung über ihr Erbrecht möchten bzw. brauchen.

7. Wo und wie kann ich den Erbschein beantragen?

Nach dem Tod eines Erblassers wird nicht automatisch ein Erbschein ausgestellt. Ein Erbschein muss immer beim Nachlassgericht beantragt werden. Das können Sie selbst tun, oder einen Notar damit beauftragen. 

buying

Eine Erbengemeinschaft oder ein einzelner Miterbe kann einen Erbschein beantragen. Es kann ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt werden oder jeder Erbe erhält für sich einen Teilerbschein.

Es lohnt sich allerdings den Erbschein zusammen als Erbengemeinschaft zu beantragen, weil dann die Kosten pro Kopf im Schnitt geringer sind. Ein Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer darf keinen Antrag stellen.

Amtsgericht in Bruchsal

Zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Alternativ können Sie auch beim Amtsgericht an Ihrem eigenen Wohnort nachfragen, ob eine Antragstellung (im Wege der Amtshilfe) dort möglich ist.

Sie können beim Amt einfach einen Termin ausmachen. Es ist nicht nötig schriftlich einen Antrag einzureichen. Zu dem Termin bringen Sie dann alle erforderlichen Unterlagen mit.

Außerdem sollten Sie den Wert des Erbes und der Erbimmobilie kennen, da Sie beim Gericht ein entsprechendes Formular ausfüllen müssen. Die Richtigkeit Ihrer Angaben müssen Sie dann durch eine Eidesstattliche Versicherung bestätigen. Deshalb sollten Sie gut vorbereitet zu diesem Termin erscheinen. Wir als Immobilienmakler helfen Ihnen weiter, wenn Sie den Verkehrswert für Ihre Erbimmobilie brauchen. 

Welches Gericht ist für mich zuständig?

=> Wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in Filderstadt oder Leinfelden-Echterdingen hatte, ist das Nachlassgericht in Nürtingen zuständig.



Amtsgericht Nürtingen

Hausanschrift
Neuffener Straße 28
72622 Nürtingen


Telefon
07022/9225-0

=> Für Ostfildern ist das Nachlassgericht in Esslingen zuständig.



Amtsgericht Esslingen

Hausanschrift
Ritterstraße 8 - 10
73728 Esslingen am Neckar


Telefon
0711/3962-0

=> Wenn der letzte Wohnsitz in Stuttgart war, müssen Sie sich an das Nachlassgericht in Stuttgart wenden. 



Amtsgericht Stuttgart

Hausanschrift
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart


Telefon
0711/921-0

=> Wenn der letzte Wohnsitz in Baden-Württemberg war, können Sie auf dem Service-Portal schnell und einfach das zuständige Nachlassgericht ermitteln. 

Den Erbschein über einen Notar beantragen

Der Antrag kann auch bei jedem deutschen Notar aufgenommen werden. Der Notar prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und kann bei Bedarf auch einzelne Unterlagen wie. z.B. die Sterbeurkunde anfordern. Dafür fallen aber je angeforderter Urkunde zusätzliche Gebühren von ca. 50 Euro an. 

Die Gebühren für den Erbschein sind die gleichen wie wenn Sie direkt zum Amt gehen.  Allerdings kommen noch Umsatzsteuer, eventuell Beurkundungsgebühren und Auslagen des Notars hinzu. 

buying

Wer den Erbschein ohne Einschaltung eines Notars direkt beim Nachlassgericht beantragt, spart zwar Kosten, muss aber oft länger auf den Erbschein warten.

Häufig ist es deshalb trotz höherer Kosten sinnvoll, sich an einen Notar zu wenden, da dieser erfahrungsgemäß wesentlich früher einen Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anbieten kann, als das Nachlassgericht. 

Als Vorgehensweise bietet es sich daher an, zunächst beim Nachlassgericht nach einem Termin zu fragen und wenn sich dieser zu lange hinzieht, Kontakt zu einem Notar aufzunehmen. Nachlassgericht ist das Amtsgericht (die bisherige Ausnahme, dass in Baden-Württemberg die Bezirksnotariate die Aufgabe der Nachlassgerichte wahrnehmen, entfällt ab 01.01.2018).

8. Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn ein Testament oder Erbvertrag existiert:

• Personalausweis oder Reisepass

• Sterbeurkunde des Erblassers oder der Erblasserin

• Originale noch nicht eröffneter privatschriftlicher Testamente

Wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert:

• Personalausweis oder Reisepass

• Sterbeurkunde des Erblassers oder der Erblasserin

• Nachweis des Verhältnisses, auf dem das Erbrecht beruht (z.B. bei Verwandten Abschriften aus dem Geburtenregister; Adoptionsbeschlüsse; Eheregister; Familienstammbuch), soweit diese Nachweise dem Nachlassgericht noch nicht vorliegen

buying

Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift vorlegen. Das Nachlassgericht kann im Einzelfall weitere Unterlagen verlangen. Bedenken Sie auch, dass Sie den Wert des Nachlasses kennen sollten, um korrekte Angaben zu machen.

9. Was geschieht, wenn sich der Erbschein als falsch herausstellt?

Der Erbschein weist eine oder mehrere Person/en als legitimen Erben aus. Werden allerdings Umstände bekannt, die dafür sprechen, dass der Erbschein falsch ist, so wird das Nachlassgericht diese Umstände prüfen, gegebenenfalls den falschen Erbschein einziehen und auf Antrag einen neuen, richtigen Erbschein ausstellen.

Taucht z. B. nach dem Erlass eines Erbscheins ein neues Testament auf, das die im Erbschein ausgewiesenen Erben nicht richtig widerspiegelt, muss der alte Erbschein eingezogen und ein neuer beantragt und erlassen werden.

Mit der Einziehung wird der Erbschein ungültig. Kann er nicht sofort eingezogen werden, kann das Nachlassgericht den Erbschein für kraftlos erklären.

Weigert sich der Inhaber des „falschen“ Erbscheins, ihn dem Nachlassgericht abzuliefern, kann das Gericht gegen ihn ein Zwangsgeld festsetzen und dadurch die Herausgabe des Erbscheins erzwingen.

10. Ist die im Erbschein festgelegte Erbenstellung endgültig?

Ein Erbschein gilt nur als Nachweis gegenüber Institutionen wie Banken, Versicherungen oder Ämtern.  

Im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens, das mit dem Erbscheinverfahren überhaupt nicht in Zusammenhang steht, kann die Erbenstellung noch einmal überprüft werden. Das Zivilgericht ist nicht verpflichtet, die Entscheidung des Nachlassgerichts zu übernehmen. Das heißt, die Erbenstellung im Erbschein ist nicht endgültig. 

buying

Dass das Zivilgericht nicht an die Entscheidung des Nachlassgerichts gebunden ist, ist oftmals nicht bekannt. Diese Tatsache kann aber im Rahmen von Verfahren zur Erbenstellung berücksichtigt werden. Wenn ein solches Verfahren ansteht, ist es unabdingbar, einen erfahrenen Prozessanwalt mit dessen Durchführung zu beauftragen.

11. Das Europäische Nachlasszeugnis bei Erbimmobilien im Ausland

Eine Alternative zum Erbschein ist das Europäische Nachlasszeugnis. Die Kosten sind dieselben wie für einen Erbschein. Sie werden ebenfalls nach der Höhe des Nachlasswertes berechnet.

Ein Europäisches Nachlasszeugnis ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser Vermögen im Ausland hatte. Beispielsweise wenn Sie eine Ferienimmobilie in Spanien erben. In diesem Fall erleichtert Ihnen das europäische Nachlasszeugnis die Abwicklung des Erbfalles im Ausland wie z.B. die Umschreibung des Grundbesitzes.  

buying

Das ENZ gilt zunächst nur für 6 Monate, wobei die Gültigkeitsdauer einmalig um 6 weitere Monate verlängert werden kann.

Häufige Fragen zum Erbschein

Nein, Sie können das Grundbuch auch mit einem eröffneten notariellen Testament oder einem Erbvertrag ändern.

Wenn beides nicht vorliegt, müssen Sie allerdings einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen.

Dazu sollten Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie kennen. Denn das Nachlassgericht oder der Notar wird Sie danach fragen. Der aktuelle Verkehrswert wird benötigt, um die Höhe der Gebühr festzulegen, die Sie für den Erbschein bezahlen müssen.

Wenn es Ihnen so vielen Erben geht und Sie nicht wissen, wie viel die Erbimmobilie wert ist, können wir Ihnen als Immobilienmakler im Raum Stuttgart und Filderstadt weiterhelfen:

Schnell und sogar kostenfrei ermitteln wir den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie. Damit sind Sie dann gut vorbereitet.

Um zu entscheiden, was mit der Immobilie passieren soll, ist es sowieso gut, den Wert zu kennen.


Bewerten

Ein Erbschein ist unbefristet gültig, solange das Nachlassgericht keinen Fehler feststellt und den Erbschein deshalb für ungültig erklärt und ihn einzieht.

Erfahrungsgemäß dauert es zwischen 2 und 8 Wochen bis Sie den Erbschein nach der Antragstellung erhalten. Je nach Auslastung des jeweiligen Nachlassgerichtes. Das ist besonders dann ärgerlich, wenn Sie ohne den Erbschein nicht handlungsfähig sind.

Deshalb sollten Sie den Erbschein so schnell wie möglich beantragen, wenn klar ist, dass Sie das Erbe annehmen werden und Sie keine andere Möglichkeit haben ihre Erbschaft nachzuweisen (z.B. notarielles Testament, Vollmacht oder Erbvertrag).

Wenn Sie den Erbschein direkt beim Nachlassgericht beantragen, müssen Sie meistens sehr lange warten. Schneller geht es oft, wenn Sie den Erbschein über einen Notar beantragen, denn Notare haben oft „einen direkten Draht zum Amt“. Außerdem können sie in der Regel früher einen Termin für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anbieten.  

Allerdings kommen bei der Beauftragung eines Notars zu den Gebühren für die Erstellung des Erbscheins und die Eidesstattliche Versicherung zusätzlich noch die Umsatzteuer, eventuell eine Beurkundungsgebühr und die Auslagen des Notars hinzu.

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist, dass die benötigten Unterlagen vollständig beim Nachlassgericht eingereicht werden müssen um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Fehlt irgendetwas oder sind die Angaben nicht korrekt zieht sich die Bearbeitung dadurch sehr in die Länge.

Außerdem ist es schneller als Erbengemeinschaft einen gemeinsamen Erbschein zu beantragen. Wenn jeder Erbe einen Teilerbschein beantragt, braucht das Amt länger für die Prüfung.

Es gibt keine Frist für einen Erbscheinsantrag. Sie können ihn jederzeit beantragen.

Weiterlesen...

NÄCHSTER ARTIKEL

Die Rolle des Finanzamtes bei einer Erbschaft

Jetzt weiterlesen

KAPITEL 2

Die Erben-Gemeischaft

Nächstes Kapitel

Ratgeber

Inhalt des Ratgebers

Zurück zum Inhalt

Über die Autorin

Iris Stephan ist seit über 15 Jahren als zertifizierte Immobilienmaklerin im Großraum Stuttgart tätig.

Ihr Tätigkeitsschwepunkt ist neben der Vermittlung von Wohnimmobilien das Schreiben verschiedener Beiträge für diesen Blog und als Expertin für namhafte Zeitungen.

Mit ihrer Leidenschaft für Immobilien und Architektur, ihrem großen Fachwissen und insbesondere ihrem Einfühlungsvermögen gelingt es ihr auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen. Damit am Ende alle zufrieden sind.