1. Definition Inventar beim Hauskauf

Was ist der Unterschied zwischen wesentlichen Bestandteilen, Zubehör und sonstigen beweglichen Sachen?

Verkäufer und Käufer sind oft unsicher, welche Gegenstände bei dem Verkauf einer Immobilie eigentlich „mitverkauft“ werden.

Um diese Frage zu beantworten muss man zunächst verstehen, wie Juristen das in der Immobilie vorhandene Inventar einteilen.

Anschließend finden Sie praktische Listen , in denen die häufigsten Gegenstände in einem Haus aufgeführt sind.

Wesentliche Bestandteile des Hauses

Auf der einen Seite gibt es die wesentlichen Bestandteile des Hauses.

Dazu gehören alle Dinge, die mit der Immobilie fest verbunden sind.

Der Gesetzgeber definiert nach § 93 BGB diese wesentlichen Bestandteile als solche, die nicht vom Haus getrennt werden können, ohne daß sie zerstört oder in ihrem Wesen verändert werden.

Beispielsweise kann man eine fest eingebaute Deckenbeleuchtung nicht ohne weiteres von der Immobilie trennen. Sie zählt also zum Inventar.

Bewegliches Inventar

Neben den wesentlichen Bestandteilen spricht der Jurist von beweglichen Sachen oder auch mobilem Inventar. Das wird nochmals unterteilt in Zubehör und sonstige bewegliche Sachen .

Zubehör zu einer Immobilie gilt beim Verkauf im Zweifel als mitverkauft, auch wenn darüber im notariellen Kaufvertrag nichts vereinbart wurde.

Der Verkäufer darf über den Kaufpreis hinaus keine zusätzlichen Entgelte verlangen für wesentliche Bestandteile des Hauses und Zubehör. Sonstige bewegliche Sachen können vom Käufer getrennt gegen ein vereinbartes Entgelt erworben werden.